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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 2962; IMRRS 2023, 1353
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Abnahme trotz nicht unterschriebenem Abnahmeprotokoll?
OLG Oldenburg, Urteil vom 08.11.2022 - 2 U 59/22
1. Voraussetzung für den Übergang vom Herstellungsanspruch zu Gewährleistungsansprüchen ist die Abnahme der Werkleistung. Vor der Abnahme können grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
2. Der Umstand, dass die Erwerber das vom Bauträger vorgelegte Abnahmeprotokoll nicht unterzeichnet haben, spricht nicht zwingend gegen eine Abnahme. Das Abnahmeprotokoll muss nicht unbedingt unterschrieben sein.
