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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 2930; IMRRS 2023, 1338
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Vollzug einer einstweiligen Verfügung über beA: Keine weitere Beglaubigung erforderlich!
OLG Dresden, Beschluss vom 22.08.2023 - 4 U 779/23
Wird eine einstweilige Verfügung von Anwalt zu Anwalt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) vollzogen, ist es ausreichend, wenn das Verfügungsurteil zusammen mit den verbundenen Signaturdateien zugestellt wird; eine weitere Beglaubigung ist nicht erforderlich.*)
