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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 2890
Bauvertrag
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Kein Schadensersatz ohne bauablaufbezogene Darstellung!
OLG Köln, Urteil vom 12.04.2021 - 19 U 76/20
1. Ein sog. Letter of Intent kann über unverbindliche Ansichtserklärungen hinaus auch verbindlich geregelte Verpflichtungen beinhalten.
2. Die Grundlagen der Entscheidungsfindungsprozesse öffentlicher Auftraggeber müssen dem Auftragnehmer eines Großbauvorhabens bekannt sein.
3. Die Geltendmachung von Schadensersatz oder Entschädigung wegen aufgetretener Baubehinderungen erfordert eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung nebst Gegenüberstellung der Ist- und der Soll-Abläufe.
