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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 2643; IMRRS 2023, 1201
Wohnraummiete
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Wen interessiert der BGH? Mietenbegrenzungsverordnung Berlin 2015 ist nichtig!
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 14.03.2023 - 5 C 84/22
1. Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28.04.2015 ist wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung nichtig (Anschluss an AG Neukölln, Urteil vom 16.11.2022 - 9 C 489/20, IMRRS 2022, 1590; jedoch entgegen BGH, Urteil vom 05.07.2023 - VIII ZR 94/21, imr-online-Werkstatt).
2. Der Rechtsprechung des KG (Beschluss vom 29.09.2022- 12 W 26/22, IMRRS 2022, 1319) ist zu folgen, wonach der Streitwert für eine Klage wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse nach dem Jahresbetrag der streitigen Mietdifferenz zu bemessen ist.
