Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

1 Volltexturteil gefunden |

AG Mainz, Urteil vom 09.01.2023 - 73 C 14/22
1. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen.
2. Die Erheblichkeit einer Verpflichtung ist im Verhältnis zum Volumen des Wirtschaftsplans zu bewerten, so dass der absolute, betragsmäßige Grenzwert abhängig ist von der Größe der Gemeinschaft; diskutiert wird ein Grenzwert von 2% bis 5% des Volumens des Wirtschaftsplans.
3. Demnach ist der Verwalter nicht berechtigt, ohne vorherigen Beschluss der Wohnungseigentümer kostenpflichtige Desinfektionsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus in der Liegenschaft zu veranlassen, wenn die Erheblichkeitsschwelle hierdurch überschritten wird.
4. Diese Maßnahmen sind auch nicht durch die Notgeschäftsführung gedeckt, da die Maßnahmen über zwei Jahre erfolgten.
