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IBRRS 2023, 2463; IMRRS 2023, 1119; IVRRS 2023, 0438
Prozessuales
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Adresse eines Postdienstleisters ist keine ladungsfähige Anschrift!
BGH, Urteil vom 07.07.2023 - V ZR 210/22
Eine ordnungsgemäße Klageerhebung setzt grundsätzlich die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers voraus; die Adresse eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung der an den Kläger gerichteten Post beauftragt ist, reicht hierfür nicht aus.*)
