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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 2426; IMRRS 2023, 1094; IVRRS 2023, 0433
Prozessuales
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Streitwert eines Verfahrens auf Unterlassung der Einberufung einer Eigentümerversammlung?
LG Itzehoe, Beschluss vom 17.03.2023 - 11 T 8/23
Der Streitwert eines Verfahrens (Hauptsacheverfahren und auch einstweilige Verfügung, weil diese faktisch zur Erfüllung des Unterlassungsanspruchs führt) zur Unterlassung der Einberufung einer Eigentümerversammlung ist nicht mit dem vollen Interesse an den begehrten Beschlussfassungen gleich zu setzen. Die Festsetzung eines Viertels des Streitwerts für eine Beschlussklage ist angemessen.*)
