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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 2419; IMRRS 2023, 1089
Nachbarrecht
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Wohnen auf dem Land: Wie laut darf ein Hahn krähen?
LG Mosbach, Urteil vom 31.05.2023 - 5 S 47/22
Durch Hahnenkrähen darf in einem allgemeinen Wohngebiet auch in ländlich geprägten Gebieten der nach der TA Lärm für Geräuschspitzen zulässige Maximalpegel von 60 dB(A) nicht überschritten werden; das Hahnenkrähen ist von kurzzeitigen Impulsen mit hoher Frequenz gekennzeichnet, die im Vergleich zu Dauergeräuschen als wesentlich lästiger empfunden werden.
