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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 2358; IMRRS 2023, 1067
Wohnraummiete
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Vermieter ist über Tod der Mietpartei in Kenntnis zu setzen!
AG München, Urteil vom 12.10.2022 - 417 C 9024/22
Es ist als Bestandteil der vertraglichen Nebenpflichten anzusehen, dass der eintretende neue Mieter den Vermieter zeitnah über den Tod der Mietpartei in Kenntnis setzt. Das Unterlassen dieser Mitteilung stellt ein vertragswidriges Verhalten dar, das eine konkrete Erschütterung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und künftige Vertragstreue des Eingetretenen begründet und einen wichtigen Grund i.S.v. § 563 Abs. 4 BGB darstellt.
