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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 1551; IMRRS 2023, 0715; IVRRS 2023, 0266
Prozessuales
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Nach Dienstschluss per beA übermittelter Fristverlängerungsantrag ist noch rechtzeitig!
BVerfG, Beschluss vom 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
Ein nach Dienstschluss am Tag des Fristablaufs per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) übermittelter Fristverlängerungsantrag ist noch rechtzeitig gestellt. Berücksichtigt ein Gericht diesen nicht, liegt darin ein Gehörsverstoß. Verzögerungen der gerichtsinternen Weiterleitung gehen nicht zu Lasten der Partei.
