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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 1494
Öffentliches Baurecht
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Erfordernis einer gesicherten Erschließung ist nicht nachbarschützend!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2023 - 7 B 134/23
1. Das planungsrechtliche Erfordernis einer gesicherten Erschließung ist grundsätzlich nicht nachbarschützend.
2. Ein nachbarschützender Abwehranspruch kommt mit Blick auf die Erschließung des Vorhabens des Bauwilligen nur in Betracht, wenn die fehlende (wegerechtliche) Erschließung bei Umsetzung der erteilten Baugenehmigung dazu führt, dass dieser Mangel "quasi automatisch" einen Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts am Grundstück des Nachbarn auslöst.
