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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 1461; IMRRS 2023, 0668; IVRRS 2023, 0247
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Antrag auf künftige Zahlung des Hausgelds: Streitwert?
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.05.2023 - 2-13 T 25/23
Der Streitwert für den Antrag, den Wohnungseigentümer auf künftige Zahlung des aktuellen Hausgeldes, bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan zu verpflichten, bemisst sich nicht nach dem 3,5fachen Jahresbetrag des aktuell geschuldeten Hausgeldes, maximal ist ein Jahresbetrag anzusetzen.*)
