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IBRRS 2023, 0763; IMRRS 2023, 0350
Versicherungsrecht
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Geringfügiger Belehrungsfehler: Widerspruch ist treuwidrig!
BGH, Urteil vom 15.02.2023 - IV ZR 353/21
Die Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. (hier: Fassung vom 13. Juli 2001) verstößt gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben (hier: Schriftform statt Textform).*)
