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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 0668; IMRRS 2023, 0315; IVRRS 2023, 0112
Zwangsvollstreckung
Volltext
Mit Beitrag

Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei Immobilienverwaltung
LG Dresden, Beschluss vom 22.06.2022 - 5 T 722/21
1. Das Insolvenzgericht hat den Vergütungsantrag selbstständig zu prüfen. Es kann sich aber eines Gutachtens bedienen, um sich über die Entscheidung von Zu- oder Abschlägen eine Meinung zu bilden.
2. In der Regelvergütung ist die Verwaltung von Immobilien grundsätzlich nicht enthalten. Zuschläge sind möglich.
