Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

1 Volltexturteil gefunden |

OLG München, Beschluss vom 04.02.2022 - 20 U 2428/21 Bau
1. Wird eine Wohnung vom Bauträger nicht termingerecht übergeben, haftet er dem Erwerber wegen Verzugs auf Schadensersatz, wenn der Bauträger nicht nachweisen kann, dass er die Terminüberschreitung nicht zu vertreten hat.
2. Dem Erwerber steht während des Verzugs des Bauträgers mit der Fertigstellung der Wohnung eine Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn ihm kein dem herzustellenden Wohnraum in etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung steht (Anschluss an BGH, IBR 2014, 404).
3. Der Nutzungsausfallschaden kann in der Weise berechnet werden, dass eine Nutzungsausfallentschädigung für den gesamten Zeitraum errechnet wird und davon die Mietkosten für die bisherige Wohnung abgezogen werden.
