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IBRRS 2023, 0316
BauvertragBauvertrag
ÖPP-Projektvertrag ist kein Darlehnsvertrag: Keine Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren!

OLG München, Urteil vom 11.02.2022 - 9 U 7233/20 Bau

1. Weist ein ÖPP-Projektvertrag werk-, dienst- und darlehensvertragliche Elemente auf, steht dem Auftraggeber nach Ablauf von zehn Jahren kein Sonderkündigungsrecht aus § 489 BGB zu.

2. Vereinbaren die Parteien eines ÖPP-Projektvertrags für die nächsten 20 Jahre ein festes Zahlungsziel für die einzelnen Tilgungs- und Zinsleistungen, ist der Auftraggeber nicht dazu berechtigt, die noch offenen Tilgungsraten jederzeit zurückzuzahlen.

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