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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 0314; IMRRS 2023, 0154
Mit Beitrag
Sachverständige
Drei-Monats-Frist versäumt: Kein Anspruch auf Vergütung!
LSG Thüringen, Beschluss vom 16.12.2022 - L 1 JVEG 550/22
1. Der Sachverständige muss seinen Vergütungsanspruch innerhalb der Frist von drei Monaten vollständig beziffern.*)
2. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG muss eine aus sich heraus verständliche Darstellung der Umstände enthalten, auf welche Weise und durch wessen Verschulden die Drei-Monats-Frist versäumt wurde.*)
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