Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
BGH, Urteil vom 01.12.2022 - III ZR 54/21
1. Wenn und soweit die öffentlich-rechtliche Unterhaltungspflicht einer Verkehrssicherungspflicht inhaltlich gleichkommt, hat sie drittschützenden Charakter i.S.v. § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB (Weiterentwicklung von Senat, Urteile vom 24.02.1994 - III ZR 4/93, IBRRS 1994, 0425 = BGHZ 125, 186, 188 und vom 25.02.1993 - III ZR 9/92, IBRRS 1993, 0423 = BGHZ 121, 367, 374).*)
2. Die Gewässerschau dient der Prüfung der ordnungsgemäßen Unterhaltung oberirdischer Gewässer. Fallen bestimmte Anlagen nicht in die Unterhaltungslast des mit der Gewässerschau betrauten Unterhaltungsverpflichteten, sind sie auch nicht von seiner Schaupflicht erfasst. Stellt eine solche Anlage aber eine ganz offensichtliche für den Gewässerunterhaltungspflichtigen ohne Weiteres zu erkennende Gefahrenquelle dar, kann dieser gleichwohl verpflichtet sein, an der Beseitigung der (drohenden) Gefahr mitzuwirken.*)
3. Wie oft ein bestimmtes Gewässer zu beschauen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.*)