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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 0226
Bauvertrag
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Kostenvorschuss vor Abnahme: Keine Fristsetzung erst nach Ablehnung!
OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2022 - 1 U 516/22
1. Es ist zur Geltendmachung der Sekundärrechte nicht erforderlich, dass eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung zur (Nach-)Erfüllung erst zeitlich nach Entstehen des Abrechnungsverhältnisses erfolgt.
2. Eine vor dem Entstehen des Abrechnungsverhältnisses erfolgte Aufforderung mit Fristsetzung ist als Anspruchsvoraussetzung ausreichend, wenn die als fertig gestellt angebotene Leistung zu diesem Zeitpunkt fällig war.
