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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 3579; IMRRS 2022, 1567
Mit Beitrag
Versicherungsrecht
Auch "Erdkriechen" ist "Erdrutsch"!
BGH, Urteil vom 09.11.2022 - IV ZR 62/22
Der in den Klauseln zu einer Wohngebäudeversicherung (hier: Klauseln zu den WGB F 01/08 K.7) als "naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen" definierte Begriff "Erdrutsch" erfasst auch Schäden am Versicherungsobjekt, die durch allmähliche, nicht augenscheinliche naturbedingte Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen verursacht werden.*)
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