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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 3178
Öffentliches Baurecht
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Kein Abwehranspruch gegen E-Ladesäule!
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2022 - 1 S 28/22
Die mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch einer (am öffentlichen Straßenrand errichteten) E-Ladesäule typischerweise entstehenden Beeinträchtigungen sind grundsätzlich von den Straßenanliegern als zumutbare sozialadäquate, aus dem straßenrechtlichen Gemeingebrauch fließende Belastungen zu dulden.*)
