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IBRRS 2022, 3154; IMRRS 2022, 1361
Immobilienmakler
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Suizid der Vor-Voreigentümerin aufklärungspflichtig?
LG München I, Urteil vom 19.05.2022 - 20 O 8471/21
Im bereits länger zurückliegenden Suizid der Vor-Voreigentümerin eines Anwesens ist keine offenbarungspflichtige Tatsache zu sehen, jedenfalls dann nicht, wenn der Makler keine Anhaltspunkte dafür hat, dass für die Käufer derartige Tatsachen von besonderer Relevanz sind.
