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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 2867; IMRRS 2022, 1232
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Wohnraummiete
20% Kaufpreisabschlag rechtfertigt Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung!
AG Dachau, Urteil vom 30.03.2021 - 3 C 775/19
1. Die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB erfasst auch Fälle eines (beabsichtigten) Verkaufs der vermieteten Immobilie.
2. Die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung ist dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter die Immobilie in vermietetem Zustand nur mit einen Kaufpreisabschlag von mindestens 20% verkaufen kann.
3. Es sind zumindest Verkaufsbemühungen dahingehend darzulegen, dass sich ein Käufer gefunden hätte, der den entsprechend höheren Kaufpreis bezahlt hätte.
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