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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 2837; IMRRS 2022, 1208; IVRRS 2022, 0427
Prozessuales
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Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?
LG Köln, Beschluss vom 13.06.2022 - 29 T 44/22
Auch nach der WEG-Reform 2020 ist der Streitwert für die Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung grundsätzlich nach dem Gesamtbetrag der abgerechneten Kosten (Abrechnungssumme) zu bemessen, auch wenn der Abrechnungsbeschluss nach neuem Recht formal nur noch über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse befindet.
