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IBRRS 2022, 2821
Mit Beitrag
Bauvertrag
Vorsicht vor Abgeltungsklauseln!
OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.05.2021 - 2 U 752/21
Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags in einer Baustellenbesprechung, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer noch 18.000 Euro zahlt und "mit dieser Zahlung alle gegenseitigen Forderungen bis zum heutigen Tag abgegolten sind", verzichtet der Auftraggeber auch auf sämtliche Mängelansprüche. Das Risiko unentdeckter Schäden oder unentdeckter Folgen ist der wechselseitigen Abgeltung von Ansprüchen immanent.
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