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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 2741
Werkvertrag
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Über Geschmack lässt sich nicht streiten!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2022 - 17 U 116/21
1. Wird ein Unternehmer nicht nur mit der Erbringung rein handwerklicher Leistungen beauftragt, sondern sind bei der Herstellung des Werks auch künstlerische Aspekte betroffen, hat der Besteller grundsätzlich einen künstlerischen Gestaltungsspielraum des Unternehmers hinzunehmen.
2. Geschmacksabweichungen sind nicht geeignet, einen Mangel zu begründen. Anders verhält es sich, wenn der Besteller dem Unternehmer konkrete Vorgaben im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung gemacht hat.
