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IBRRS 2022, 2740; IMRRS 2022, 1150
Immobilien
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Grenznaher Baumbewuchs: Nur der Eigentümer muss/darf seine Bäume fällen
LG Baden-Baden, Urteil vom 11.04.2022 - 4 O 19/21
1. Auch der Besitzer einer Sache, die wegen ihrer Lage oder ihrer Beschaffenheit störend ausstrahlt, ist grundsätzlich Zustandsstörer.
2. Eine Beseitigungspflicht des (Mit-)Besitzers besteht allerdings nicht, wenn ein Eingriff in die Sachsubstanz des störenden Eigentümers erforderlich ist, hier muss der Besitzer die Störungsbeseitigung nur dulden.
