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IBRRS 2022, 2662; IMRRS 2022, 1111; IVRRS 2022, 0396
Prozessuales
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Berufungsgericht muss prüfen, ob Berufungsbegründungsfrist gewahrt ist!
BGH, Beschluss vom 13.07.2022 - VII ZB 29/21
Das Berufungsgericht hat gem. § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO von Amts wegen zu prüfen, ob die Frist zur Begründung der Berufung gewahrt worden ist. Erst nach Ausschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten des Rechtsmittelführers (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14.02.2017 - XI ZR 283/16, IBRRS 2017, 1375).*)
