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IBRRS 2022, 2536; IMRRS 2022, 1057
Immobilien
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Wegerecht erlischt nach 68 Jahre Duldung von beeinträchtigendem Bauwerk
OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.07.2022 - 12 W 38/22
1. Bei einer Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit (Wegerecht) hat der Dienstbarkeitsberechtigte einen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung.
2. Verjährt der Beseitigungsanspruch, erlischt auch die Grunddienstbarkeit. Dies gilt selbst dann, wenn die beeinträchtigende Anlage nach Eintritt der Verjährung nicht mehr vorhanden, also die Beseitigung aufgehoben ist.