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IBRRS 2022, 2369; IMRRS 2022, 0992
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Gewerberaummiete
Einblick in die Originale bestehender Mietverträge?
LG München I, Urteil vom 02.08.2022 - 34 O 7857/22
1. Die Einsicht in Mietverträge des Mieters mit Untermietern im Wege der einstweiligen Verfügung ist nur zulässig, wenn der Vermieter auf die Erfüllung dringend angewiesen ist. An die Dringlichkeit sind hohe Anforderungen zu stellen. Sie kann grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Realisierung des Einsichtrechts für den Vermieter von existenzieller Bedeutung ist und von der umgehenden Erteilung der Auskunft abhängt.
2. Die Existenzgefährdung muss der Vermieter - etwa durch Jahresabschlüsse, Bilanzen etc. - glaubhaft machen.
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