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IBRRS 2022, 2325; VPRRS 2022, 0180
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Vergabestelle prüft Rüge noch: Nachprüfungsantrag verfrüht!
VK Hessen, Beschluss vom 22.07.2022 - VK VOB-96 e 01.02/33-2022/1
Leitet ein Bieter bereits zwei Tage nach seinen Rügeschreiben ein Vergabenachprüfungsverfahren ein, ohne die Abhilfe der Vergabestelle abgewartet zu haben, ist das Rechtsschutzinteresse zu verneinen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Vergabestelle angekündigt hat, ihre Vergabeentscheidung erneut zu überprüfen und nicht erkennbar ist, dass ein Zuschlag droht (Anschluss an OLG Bremen, IBR 2007, 269).
