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IBRRS 2022, 2311; IMRRS 2022, 0961; IVRRS 2022, 0350
Prozessuales
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Zustellung an Rechtsanwalt setzt Mitteilung an das Gericht voraus!
KG, Beschluss vom 08.10.2021 - 21 U 59/21
1. In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen.
2. Zwingende Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass dem Gericht Mitteilung von einem Vertretungsverhältnis gemacht wurde. Eine nur außergerichtliche Anzeige eines Vertretungsverhältnisses gegenüber dem Prozessgegner genügt nicht.
3. Der Kläger ist nicht verpflichtet, den Prozessbevollmächtigten des Beklagten im Passivrubrum der Klageschrift als Prozessbevollmächtigten aufzuführen.
