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IBRRS 2022, 2238; IMRRS 2022, 0933
Wohnungseigentum
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Gott muss draußen bleiben, oder: Kein Kreuz im Garten
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2022 - 25 S 56/21
1. Auch ein ausschließliches Sondernutzungsrecht am Garten berechtigt einen Wohnungseigentümer nicht, ein 7,36 m hohes, mit LEDs behangenes Kreuz aufzustellen.
2. Bei einem solchen Kreuz handelt es sich um eine nachteilige bauliche Veränderung, die wie ein störender Fremdkörper wirkt und dem Garten "die Züge einer Gedenkstätte" vermittelt.
3. Von der Durchführung einer Ortsbesichtigung kann Abstand genommen werden, wenn die vorgelegten Fotografien den Gesamteindruck eindeutig vermitteln und die beweispflichtige Partei keine von den Fotografien abweichenden Merkmale behauptet.
