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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 1029; IMRRS 2022, 0387
Wohnraummiete
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„Quotenabgeltungsklauseln“ auch als Individualvereinbarung unzulässig!
LG Berlin, Urteil vom 15.03.2022 - 67 S 240/21
1. Wohnraummietrechtliche "Quotenabgeltungsklauseln" sind - nicht anders als die Vereinbarung einer "Verwaltungskostenpauschale" oder die Kostenumlage von Kleinreparaturen - auch als Individualvereinbarung gem. § 556 Abs. 4 BGB unwirksam.*)
2. Im Wohnraummietrecht ist es möglich, Betriebskosten, nicht aber Verwaltungs- oder Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten auf den Mieter abzuwälzen (st. Rspr., vgl. nur BGH, IMR 2019, 93).
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