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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 0859; VPRRS 2022, 0065
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Bewachungsdienstleistungen sind weder sozial noch besonders!
VK Westfalen, Beschluss vom 29.11.2021 - VK 1-43/21
1. Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte sind weder soziale noch besondere Dienstleistungen i.S.v. § 130 Abs. 1 GWB.
2. Die Wahl der falschen Verfahrensart stellt einen Vergabeverstoß dar, der der Beendigung des Verfahrens durch Zuschlagserteilung grundsätzlich entgegensteht.
