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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 0584
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Klauselverwendungsverbot gilt auch für inhaltsgleiche Klauseln!
OLG Koblenz, Beschluss vom 05.01.2022 - 2 W 427/21
Der Bauunternehmer, dem im Rahmen einer abstrakten Klauselkontrolle verboten worden ist, sich die Darlehensauszahlungsansprüche des Bauherrn abtreten zu lassen, handelt diesem Verbot auch dadurch zuwider, dass er zunächst Bauverträge mit anderen Sicherungsregeln abschließt, im Zuge der Vertragsabwicklung dann aber erneut mit Hilfe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen alternativ eine derartige Abtretung anbietet.
