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IBRRS 2022, 0502; IMRRS 2022, 0156
Versicherungsrecht
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Versicherungsnehmer muss tatsächliche Kosten nachweisen!
OLG Schleswig, Urteil vom 13.09.2021 - 16 U 151/20
1. § 13 Nr. 6 a VGB 2008-SL, wonach die Mehrwertsteuer nicht ersetzt wird, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist und das gleiche gilt, wenn er Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat, ist wirksam.*)
2. § 13 Nr. 4 VGB 2008-SL, wonach Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (Abschnitt A § 7: u.a. Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen) der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten ist, benachteiligt den Versicherungsnehmer nicht unangemessen.*)
