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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 0199; IMRRS 2022, 0104
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Wohnraummiete
Knapp 1.340 Euro sind genug zum Leben!
LG Berlin, Beschluss vom 28.12.2021 - 67 S 279/21
Ein alleinstehender Mieter kann sich gegenüber einer auf die - energetische - Modernisierung der Mietsache gestützten Erhöhung des Mietzinses nicht mit Erfolg auf den Einwand einer nicht zu rechtfertigenden wirtschaftlichen Härte nach § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB berufen, wenn ihm zur Bestreitung seines sonstigen allgemeinen Lebensbedarfs nach Abzug der Mietbelastung noch 1.339,34 Euro im Monat und damit weit mehr als die Hälfte des bundesweit durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens zur Verfügung stehen.*)
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