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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2022, 0092; IMRRS 2022, 0047
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WohnraummieteWohnraummiete
Wer zu spät modernisiert, den bestraft das Leben!

LG Berlin, Beschluss vom 02.09.2021 - 67 S 95/21

1. Liegen zwischen dem in der Modernisierungsankündigung genannten Termin für den voraussichtlichen Baubeginn und dem tatsächlichen Baubeginn mehr als 16 Monate, so ist die Modernisierungsankündigung hinfällig. Es bedarf einer neuen Ankündigung.

2. Für die Bestimmung dieser Verzögerung kommt es nicht auf den ersten Spatenstich an, sondern der Beginn der Arbeiten, die angekündigt wurden und den Mieter selbst betreffen, ist entscheidend.

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