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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 3748; IMRRS 2021, 1410; IVRRS 2021, 0605
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Prozessuales
Abweichung von der herrschenden Meinung kann willkürlich sein!
BayObLG, Beschluss vom 18.11.2021 - 102 AR 151/21
Weicht das verweisende Gericht bei der Prüfung der eigenen Zuständigkeit von der höchstrichterlichen bzw. der weit überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ab, auf die es von einer Partei hingewiesen wurde, und folgt ohne jede sachliche Auseinandersetzung einer Mindermeinung, so kann dies den Schluss auf eine rein ergebnisorientierte und damit schlechterdings nicht mehr nachvollziehbare und damit willkürliche Verweisung rechtfertigen.*)
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