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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 3710; IMRRS 2021, 1390
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Gewerberaummiete
Eigentümer und Vermieter nicht identisch: § 566 Abs. 1 BGB greift nicht immer!
BGH, Urteil vom 27.10.2021 - XII ZR 84/20
1. Bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Veräußerer ist § 566 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbar, wenn die Vermietung des veräußerten Grundstücks mit Zustimmung und im alleinigen wirtschaftlichen Interesse des Eigentümers erfolgt und der Vermieter kein eigenes Interesse am Fortbestand des Mietverhältnisses hat.*)
2. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn der Grundstückseigentümer erst im Zeitpunkt der Veräußerung des vermieteten Grundstücks ein wirtschaftliches Interesse am Eintritt des Erwerbers in den bestehenden Mietvertrag hat (Abgrenzung zu Senatsurteil, IMR 2017, 401).*)