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IBRRS 2021, 3358; VPRRS 2021, 0267
Mit Beitrag
Vergabe
Bauauftrag unter EU-Schwellenwert: Planungsauftrag muss nicht ausgeschrieben werden!
VK Hamburg, Beschluss vom 27.09.2021 - 60.29-319/2021.009
Vergibt ein privater Auftraggeber Planungsleistungen und erhält er von einem öffentlichen Auftraggeber für das Bauvorhaben Zuwendungen, muss der (oberschwellige) Planungsauftrag nur dann öffentlich ausgeschrieben werden, wenn auch der mit dem Planungsauftrag funktional verbundene Bauauftrag den Schwellenwert für Bauaufträge erreicht bzw. überschreitet und zu mehr als 50 % von einem öffentlichen Auftraggeber subventioniert wird (sog. doppelte Akzessorietät).