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IBRRS 2021, 3332; IMRRS 2021, 1238
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Kann auch nur die Heizkostenabrechnung angefochten werden?
AG Mannheim, Urteil vom 23.09.2021 - 5 C 3244/12 WEG
1. Auf eine Beschlussanfechtung, die vor dem 01.12.2020 bei Gericht eingereicht worden ist, findet das WEG in seiner Fassung vor dem 01.12.2020 Anwendung.
2. Die Anfechtung einer Jahresabrechnung kann auf die Anfechtung der Einzelabrechnung hinsichtlich der Heizkostenabrechnung (Verbrauch) beschränkt werden; sie ist auch dann zulässig, wenn eine korrekte Abrechnung für den Kläger höher ausfallen würde als die angefochtene.
3. Trotz Abrechnung nach der Heizkostenverordnung und korrekter Verbrauchserfassungsgeräte ist eine Heizkostenabrechnung dann fehlerhaft, wenn der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage nicht ausreichend eingestellt ist.
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