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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2021, 3321; IMRRS 2021, 1234; IVRRS 2021, 0516
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SteuerrechtSteuerrecht
Kein Kredit zu marktüblichen Bedingungen: Stundung der Schenkungsteuer!

FG Münster, Urteil vom 11.03.2021 - 3 K 3054/19

1. Ein die Stundung ablehnender Verwaltungsakt erledigt sich nicht durch die Tilgung der Steuerschuld, deren Stundung begehrt wird.

2. Die Vorschrift des § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG soll aus wohnungsmarktpolitischen Gründen und zum Schutz des Erwerbers verhindern, dass dort genanntes Vermögen allein zum Zweck der Begleichung der darauf entfallenden Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer veräußert werden muss.

3. Der Erwerber eines zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücks i.S.d. § 13d Abs. 3, § 28 Abs. 3 ErbStG kann nicht darauf verwiesen werden, sich außerhalb der üblichen Bedingungen des Kapitalmarkts zu refinanzieren und muss somit nicht Geldbeschaffungsmöglichkeiten jedweder Art in Anspruch nehmen.

4. Ob der Schenker bei einer Stundung der Schenkungsteuer gegenüber dem Beschenkten ermessensfehlerfrei in Anspruch genommen werden kann, ist zu der Entscheidung über die Stundung nachrangig.

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