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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 3215; IMRRS 2021, 1202
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen richtet sich gegen den Verband
AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 05.08.2021 - 980a C 25/21 WEG
Der nunmehr in § 18 Abs. 4 WEG n.F. geregelte Individualanspruch eines jeden Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen richtet sich nicht (mehr) gegen die WEG-Verwaltung selbst, sondern mit dem Inkrafttreten des WEMoG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die die Pflicht durch ihre Verwaltung erfüllt.
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