Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.12.2019 - 24 U 200/18
1. Hat der Auftragnehmer nach dem geschlossenen Bauvertrag die ihm übergebenen Planzeichnungen zu prüfen und dem Auftraggeber Unklarheiten anzuzeigen, ist der hiermit verbundenen Aufwand mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.
2. Ein Anspruch auf Mehrvergütung steht dem Auftragnehmer auch dann nicht zu, wenn er erkannte (Formatierungs-)Mängel "aus Zeitgründen" ohne Anordnung des Auftraggebers behebt, statt die Pläne an den Auftraggeber zurückzugeben.
3. Kommt im Bauvertrag ausdrücklich zum Ausdruck, dass der Auftraggeber die zur Bearbeitung und Ausführung der Leistung erforderlichen Planunterlagen selbst zur Verfügung stellen will, entspricht eine Korrektur der Planunterlagen durch den Auftragnehmer nicht dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers.
Volltext