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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 2381
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Stellungnahme "schriftlich oder zur Niederschrift": Beteiligungsrechte eingeschränkt?
BVerwG, Beschluss vom 07.06.2021 - 4 BN 50.20
Der in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB enthaltene Zusatz, dass Stellungnahmen "schriftlich oder zur Niederschrift" der Verwaltung vorgebracht werden können, schränkt die Beteiligungsrechte möglicher Betroffener auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten elektronischer Kommunikation wie etwa per E-Mail nicht unzulässig ein.*)
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