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IBRRS 2021, 1805; IMRRS 2021, 0657; IVRRS 2021, 0289
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Prozessuales
Nutzung einer Wohnung im Rahmen eines faktischen Mietverhältnisses: Amtsgericht ist zuständig!
OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2021 - 1 AR 15/21
1. Ein Verweisungsbeschluss ist nur dann nicht verbindlich, wenn er auf Willkür beruht. Hierfür genügt es nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist. Willkür liegt nur vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt.
2. Die Regelung des § 23 Nr. 2a GVG ist weit auszulegen und erfasst auch Ansprüche aufgrund der Nutzung einer Wohnung im Rahmen eines faktischen Mietverhältnisses.
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