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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 1369; IMRRS 2021, 0522
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Sind Kosten der Wartung eines Rauchmelders sowie des sog. Müll- oder Behältermanagements umlegbar?
LG Berlin, Urteil vom 08.04.2021 - 67 S 335/20
1. Die Kosten der Anmietung eines Rauchmelders sind nicht als Betriebskosten auf den Wohnraummieter abwälzbar, die Kosten für dessen Wartung hingegen schon.*)
2. Der Vermieter ist befugt, die Kosten des sog. Müll- oder Behältermanagements als Kosten der Müllentsorgung auf den Wohnraummieter umzulegen.*)
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