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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 3404; IMRRS 2020, 1380
Mit Beitrag
Versicherungen
Kommt einem Vergleich zur Abgeltung "aller Ansprüche" Gesamtwirkung zu?
OLG Dresden, Beschluss vom 15.10.2020 - 4 W 697/20
1. Schließt der Versicherungsnehmer bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung und des Versicherungsvermittlers nur mit der Versicherung einen Abfindungsvergleich, kann allein aus der Abgeltung "aller Ansprüche" noch nicht auf eine Gesamtwirkung des Vergleichs geschlossen werden.*)
2. Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung muss der Versicherungsvermittler ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht darauf hinweisen, dass Vandalismusschäden nicht umfasst sind.*)